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Hinweis auf die Benutzerordnung der Universität

 

siehe www.rz.uni-karlsruhe.de/rd/2925.php

Die universitätsweit gültige Benutzerordnung, deren Einhaltung Sie mit Ihrer Unterschrift für die Einrichtung Ihres Accounts  bestätigt haben, sagt klar aus:

§ 8 Rechte und Pflichten der Nutzer

… Die Nutzer sind verpflichtet, …

2. an einer sach- und ordnungsgemäßen Nutzung der IuK-Infrastruktur mitzuwirken, insbesondere alles zu unterlassen, was den ordnungsgemäßen Betrieb der eigenen und fremden IuK-Infrastruktur stört,

3. die IuK-Infrastruktur und sonstige Infrastruktur sorgfältig und schonend zu behandeln,


11. in den Räumen des Betreibers den Weisungen des Personals Folge zu leisten

12. die Nutzungsberechtigung auf Verlangen nachzuweisen und sich zu identifizieren

Hier ist in 3. ausdrücklich von IuK-Infrastruktur und sonstiger Infrastruktur die Rede, womit neben Rechnersystemen auch das Mobiliar erfasst ist!

§ 9 Ausschluss von der Nutzung

(1) Nutzer können vorübergehend oder dauerhaft in der Nutzung der IuK-Infrastruktur beschränkt oder hiervon ausgeschlossen werden, wenn

1. sie schuldhaft gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung, insbesondere gegen die in § 8 aufgeführten Pflichten, verstoßen oder