Hinweis auf die Benutzerordnung des KIT
Die KIT-weit gültige Benutzerordnung, deren Einhaltung Sie mit Ihrer Unterschrift für die Einrichtung Ihres Accounts bestätigt haben, regelt unter
§ 5 Rechte und Pflichten der Nutzer
… Die Nutzer sind verpflichtet, …
2. an einer sach- und ordnungsgemäßen Nutzung der IuK-Infrastruktur mitzuwirken, insbesondere alles zu unterlassen, was den ordnungsgemäßen Betrieb der eigenen und fremden IuK-Infrastruktur stört,
3. die IuK-Infrastruktur und sonstige Infrastruktur sorgfältig und schonend zu behandeln,
…
11. in den Räumen des Betreibers den Weisungen des Personals Folge zu leisten …
12. die Nutzungsberechtigung auf Verlangen nachzuweisen und sich zu identifizieren
…
Hier ist in 3. ausdrücklich von IuK-Infrastruktur und sonstiger Infrastruktur die Rede, womit neben Rechnersystemen auch das Mobiliar erfasst ist!
§ 6 Ausschluss von der Nutzung
(1) Nutzer können vorübergehend oder dauerhaft in der Nutzung der IuK-Infrastruktur beschränkt oder hiervon ausgeschlossen werden, wenn
1. sie schuldhaft gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung, insbesondere gegen die in § 5 aufgeführten Pflichten, verstoßen oder
…